Allg. Geschäftsbedingungen

Der Inhaber der Ferienwohnungen "Lindenhof"
Christian Pisch 18586 Middelhagen Alt Reddevitz 19 a
vermietet Ferienwohnungen mit dazugehörigem Inventar
  1. Sobald der Mieter den Beherbergungsvertrag schriftlich oder mündlich bestätigt und der Mieter die Anzahlung termingerecht geleistet hat, ist der Mietvertrag geschlossen. Die Anzahlung beträgt 10 % des Mietpreises, mindest 50 €, die Restkosten sind bei Anreise, spätestens am 2. Tag, in Bar zu entrichten oder es ist Möglichkeit der Überweisung vor Urlaubsbeginn zu nutzen.

  2. Leistet der Mieter die Anzahlung und Rücksendung des BHV nicht termingerecht, so ist der Vermieter berechtigt, über das Mietobjekt anderweitig zu verfügen.

  3. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so werden die 10% Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Dies gilt auch für Punkt 2.

  4. Bei Umbuchungen werden 10 € als Bearbeitungsgebühr berechnet.

  5. Die angemietete Ferienwohnung kann nur von den Personen bewohnt werden, die laut BHV und Meldeschein angeben sind.

  6. Stornierungsgebühren setzen sich wie folgt zusammen:

    • 90 bis 61 Tage vor Mietbeginn 25% der Miete
    • 60 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50% der Miete
    • 34 bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% der Miete

    1 Tag vor Mietbeginn 90% der Miete (Dies gilt auch bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung). Die Stornierungsgebühren entfallen, wenn die Ferienwohnung durch den Vermieter wieder vermietet werden konnte.

  7. Es wird darauf hingewiesen, dass der Mieter, zu seiner Sicherheit und um unnötige Kosten zu vermeiden, eine Reiserücktrittskostenversicherung abschliessen kann.

  8. Nachträgliche Preisnachlässe bzw. Erhöhungen des Mietpreises sind nicht möglich. Dies gilt auch bei vorzeitiger Beendigung der Mietzeit.
  1. Der Eigentümer haftet nicht für Sachmängel gem. § 537 BGB, eine darüber hinausgehende Schadensersatzpflicht besteht nicht.

  2. Bei Abreise muss die Ferienwohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand dem Vermieter/Eigentümers wieder übergeben werden (d.h. z.B. Geschirr ist abgewaschen und einsortiert, Restmüll sowie Lebensmittel sind zu entsorgen u.a.). Bei aussergewöhnlicher Verunreinigung oder Beschädigungen des Inventars wird eine zusätzliche Pauschale berechnet werden.

  3. Mündliche Verabredungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters/Eigentümers.

 
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